Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge, die zwischen der BuchhalterPro (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") abgeschlossen werden.
Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zurückgewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer hat ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Buchhaltungsdienstleistungen durch den Auftragnehmer für den Auftraggeber in dem individuell vereinbarten Umfang.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem mit dem Auftraggeber individuell geschlossenen Vertrag, der Auftragsbestätigung oder dem gewählten Leistungspaket.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zu erbringenden Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen.
Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu überlassen.
Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer alle für die Erfüllung des Vertrages erforderlichen Auskünfte und gewährt ihm nach Absprache Zugang zu den betreffenden Geschäftsräumen, soweit dies für die Leistungserbringung notwendig ist.
Der Auftraggeber benennt einen verantwortlichen Ansprechpartner, der befugt ist, für ihn verbindliche Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
Alle Daten des Auftraggebers werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere denen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), behandelt.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers im Rahmen des erteilten Auftrags zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
Die Vergütung für die zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag oder der aktuellen Preisliste des Auftragnehmers.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Kommt der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.
Der Vertrag beginnt mit der Auftragserteilung und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines jeden Kalenderquartals gekündigt werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berufsausübung.
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige oder unrichtige Informationen seitens des Auftraggebers entstanden sind.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung oder zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Änderung des Textformerfordernisses.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, Deutschland, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand: 21.07.2025